E 406, Kanten (JP)

BIO Agar-Agar Pulver (AAAZ0589)

Gelidium spp., Pterocladia spp., Gelidiella spp.
Rotalge
Agar-Agar ist zugelassen als Lebensmittelzusatzstoff E 406 als Füllstoff, Geliermittel und Verdickungsmittel. Agar Agar darf für Bio-Lebensmittel verwendet werden
Agar-Agar wird mit Hilfe von heißem Wasser aus Algen der Gruppen Gracilaria, Gelidium und Kappaphycus extrahiert und in Streifen extrudiert. Es ist zugelassen als Lebensmittelzusatzstoff E 406 und darf für Bio-Lebensmittel verwendet werden.

Beschreibung

Gereinigtes, (sprüh-) getrocknetes Pulver aus dem wässrigen Extrakt verschiedener Rotalgen

Aussehen

Pulver 150 mesh (100µm)

Farbe

farblos, durchsichtig oder weißlich-gelb

Konsistenz

homogen, rieselnd

Geruch

neutral

Geschmack

neutral

BIO Agar-Agar Pulver (AAAZ0589)

Gelidium spp., Pterocladia spp., Gelidiella spp.
Rotalge
Agar-Agar ist zugelassen als Lebensmittelzusatzstoff E 406 als Füllstoff, Geliermittel und Verdickungsmittel. Agar Agar darf für Bio-Lebensmittel verwendet werden
Agar-Agar wird mit Hilfe von heißem Wasser aus Algen der Gruppen Gracilaria, Gelidium und Kappaphycus extrahiert und in Streifen extrudiert. Es ist zugelassen als Lebensmittelzusatzstoff E 406 und darf für Bio-Lebensmittel verwendet werden.
E 406, Kanten (JP)

Beschreibung

Gereinigtes, (sprüh-) getrocknetes Pulver aus dem wässrigen Extrakt verschiedener Rotalgen

Aussehen

Pulver 150 mesh (100µm)

Farbe

farblos, durchsichtig oder weißlich-gelb

Konsistenz

homogen, rieselnd

Geruch

neutral

Geschmack

neutral

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BIO Agar-Agar Pulver
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