E 406, Kanten (JP)

BIO Agar-Agar Streifen (AAAZ0930)

Gelidium spp., Pterocladia spp., Gelidiella spp.
Rotalge
Agar-Agar ist zugelassen als Lebensmittelzusatzstoff E 406 als Füllstoff, Geliermittel und Verdickungsmittel. Agar Agar darf für Bio-Lebensmittel verwendet werden
Agar-Agar wird mit Hilfe von heißem Wasser aus Algen der Gruppen Gracilaria, Gelidium und Kappaphycus extrahiert und in Streifen extrudiert. Es ist zugelassen als Lebensmittelzusatzstoff E 406 und darf für Bio-Lebensmittel verwendet werden.

Beschreibung

getrocknete Streifen aus dem wässrigen Extrakt verschiedener Rotalgen

Aussehen

gekräuselte Streifen, ~4mm breit und ~2cm lang

Farbe

farblos, durchsichtig oder weißlich-gelb

Konsistenz

fest, flexibel

Geruch

neutral

Geschmack

neutral

BIO Agar-Agar Streifen (AAAZ0930)

Gelidium spp., Pterocladia spp., Gelidiella spp.
Rotalge
Agar-Agar ist zugelassen als Lebensmittelzusatzstoff E 406 als Füllstoff, Geliermittel und Verdickungsmittel. Agar Agar darf für Bio-Lebensmittel verwendet werden
Agar-Agar wird mit Hilfe von heißem Wasser aus Algen der Gruppen Gracilaria, Gelidium und Kappaphycus extrahiert und in Streifen extrudiert. Es ist zugelassen als Lebensmittelzusatzstoff E 406 und darf für Bio-Lebensmittel verwendet werden.
E 406, Kanten (JP)

Beschreibung

getrocknete Streifen aus dem wässrigen Extrakt verschiedener Rotalgen

Aussehen

gekräuselte Streifen, ~4mm breit und ~2cm lang

Farbe

farblos, durchsichtig oder weißlich-gelb

Konsistenz

fest, flexibel

Geruch

neutral

Geschmack

neutral

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BIO Agar-Agar Streifen
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